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Wie ist der Ablauf von der Anfrage zum Darlehensvertrag?

Nachdem ein Antrag bezüglich eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung bei einer Bank gestellt wurde, bekommt der Antragsteller nach drei bis fünf Werktagen einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang der Kreditprüfung. War der Bescheid eine Kreditzusage, ist der weitere Verlauf folgender: Der Antragsteller gibt dem Finanzberater bei der Bank bescheid, wenn er den Darlehensvertrag tatsächlich abschließen will.

Der Bankberater stellt die notwendigen Unterlagen zusammen, die sowohl von einer autorisierten Person in der Bank als auch vom Kreditnehmer unterschrieben werden müssen. Der Darlehensvertrag geht dem Antragsteller per Post in zweifacher Ausfertigung zu, oder es wird ein Termin zur Unterschrift bei der Bank vereinbart. Wird die Abwicklung auf dem Postweg abgeschlossen, ist der zugesandte Vertrag bereits von der Bank unterschrieben. Der Antragsteller liest alle Details nochmals genau und in Ruhe durch,
bevor er den Darlehensvertrag unterschreibt.

Unterschrieben geht ein Exemplar an die Bank zurück, eines verbleibt beim Kreditnehmer. Der Kunde der Bank hat nun ein 14-tägiges Widerrufrecht, falls noch Zweifel aufkommen sollten
oder etwaige Ungereimtheiten an irgendeiner Stelle auftreten sollten. Dem Kunden entsteht durch einen fristgemäßen Widerruf kein Schaden und es entstehen ihm auch keine Kosten dadurch. Der Kreditnehmer geht nun zum Notar und schließt den Kaufvertrag rechtsgültig ab. Je nach Ausgestaltung der Finanzierung kann er bereits die Notar Rechnung bei der Bank einreichen, dass diese aus dem Darlehen bezahlt wird.

Ansonsten wird der Kaufpreis der Immobilie erst bei Eintragung
ins Grundbuch fällig. Bei Neubauten werden abschnittsweise Raten fällig, je nach Bauten Stand, der durch den Bauherrn durch einen Bautenstandsbericht nachzuweisen ist. Für den Zeitraum, bis die erste Zahlung aus dem Darlehen erfolgt zahlt der Kreditnehmer meist Bereitstellungszinsen, die im Darlehensvertrag festgelegt sind. Ab dem Zeitpunkt, ab welchem das gesamte Darlehensvolumen ausgezahlt wurde, werden monatliche Raten inklusive Tilgungsanteil fällig. Zuvor werden nur Zinsen fällig, die sich aus „echten“ Zinsen und Bereitstellungszinsen, je nach Auszahlungsstand zusammensetzen.

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