Die Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, um privaten Wohnungsbau und den Mittelstand zu unterstützen. Sie ist ein halbstaatliches Kreditinstitut und bietet staatlich subventionierte Kredite und Darlehen für verschiedene Projekte in sehr unterschiedlichen Bereichen an. Bis heute schreib sich die KfW die bereits genannten Ziele auf die Fahne und bietet entsprechend zinsgünstige Kredite an, die zunächst von jedermann beantragt werden können.
Die Abwicklung einer spezifischen Baufinanzierung wird nicht mit der KfW Bank direkt gemacht, es erfolgen sowohl ein Antrag als auch die gesamte Abwicklung in Kooperation und Zusammenarbeit mit der eigenen Hausbank des Antragstellers, die meist auch gleichzeitig für die übrige Finanzierung zuständig ist. Das zinsgünstige KfW-Darlehen kann maximal 100 000 Euro betragen und darf den Beleihungswert von 30 % der Immobilie nicht überschreiten.
Ein KfW Kredit wird in Kombination mit anderen Darlehensbausteinen der Hausbank des Kreditnehmers gewährt. Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass KfW-Kredite nur auf selbstgenutzte Wohnimmobilien gewährt werden können. Ein Kapitalanleger bekommt keine Unterstützung durch zinsgünstige KfW-Darlehen. Neben den reinen Kauffinanzierungsprojekten unterstützt die KfW mit ihren Darlehen auch Modernisierungsmaßnahmen und Sanierungsprojekte im Rahmen des Immobiliengeschäfts. Es darf eine maximale Laufzeit von 35 Jahren vereinbart werden und das erste Jahr ist tilgungsfrei.
Je nach Bedarf können fünf tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. Sondertilgungen können während der Zinsfestschreibung nicht erfolgen. Die Auszahlung des KfW Darlehens erfolgt zu 100 Prozent und muss spätestens nach 12 Monaten nach Vertragsabschluss komplett erfolgen. Nach vier Monaten fallen Bereitstellungszinsen an. Das gesamte KfW Darlehen zur Wohnungsfinanzierung kann in nur zwei Teilschritten ausgezahlt werden.
Bei herkömmlichen Annuitäten Darlehen sind die Auszahlungen oft unbeschränkt möglich. Die Zinsfestschreibung kann 5 Jahre, 10 Jahre oder 15 Jahre betragen. Antragsteller können nur Privatpersonen sein, Alter, Geschlecht und der jeweilige Familienstand spielen dabei keine Rolle und beeinflussen die Kreditvergabe nicht. Die KfW Darlehen können auch zur Anschlussfinanzierung eines bereits erworbenen Eigenheims genutzt werden.


