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Guthaben

Wer einen Bausparvertrag hat, kann über das Geld verfügen, wenn die Zuteilung erreicht ist. Je nach Tarif kann die unterschiedlich sein, es muss aber Mindestsparzeit/-guthaben erfüllt sein. Je nach Tarif beträgt die Mindestsparzeit 12 bis 80 Monate. Wann eine Zuteilung über das Bausparvertrag guthaben erfolgt, ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist bei jeder Bausparkasse anders. Fordern Sie Ihren Vergleich zu den Bausparkassen und ihren gewünschten Mindestsparzeit/-guthaben jetzt an.

Die Mindestansparzeit/-guthaben ist wichtig für den Bausparer, denn von der Zuteilung ist es davon abhängig, wann über das Bauspardarlehen verfügt werden kann. Die meisten Bauspartarife sind an eine Mindestansparsumme von 40 Prozent und einer Mindestsparzeit von 12 Monaten gebunden. Ist der Zuteilungstermin oder der Bewertungsstichtag erreicht, kann das Bausparvertrag guthaben ausgezahlt werden oder das Bauspardarlehen kann in Anspruch genommen werden.

Über das Bausparvertrag guthaben kann ohne Bedingungen verfügt werden. Das Bauspardarlehen muss um verfügt werden zu können die Mindesparzeit/-guthaben erreicht haben. Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Bausparvergleich an.

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