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Staatliche Bausparförderung

Jeder Bausparvertrag bietet staatliche Bausparförderungen an. Staatliche Bausparförderung gibt es in Form von Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent (maximal 45 Euro bei Alleinstehenden und 90 Euro bei verheirateten im Monat) und wird auf die monatlich gezahlten Beiträge gezahlt, hierzu müssen die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Um einen Vergleich der verschiedenen Bausparkassen zu machen, fordern Sie gleich hier ein Angebot zum bausparen Förderungen an.

Die Arbeitnehmer ist auch eine staatliche Bausparförderung. Arbeitnehmersparzulage wird für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit gezahlt. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei für Alleinstehende 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro nicht übersteigen. Die Arbeitnehmersparzulagen beträgt beim bausparen Förderung 20 Prozent auf maximal 400 Euro von Sparbeiträgen in Wertpapieren, Vertrag des Wertpapierverkaufes und eines Beteiligung Vertrages. Oder 9 Prozent auf maximal 470 Euro der Aufwendungen nach dem Wohnungsbauprämiengesetzes und bei Aufwendungen zum Erwerb, Bau oder Ausbau von Wohngebäude im Inland.

Um eine ausführliche Beratung zu gewährleisten, fordern Sie jetzt kostenlos ihr persönliches Angebot mit einer Information über staatliche Bausparförderung.

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