Ab wann ist der Versicherungsschutz gültig?
Nach der Entscheidung zu einer Berufshaftpflichtversicherung und dem Abschluss bei einem Versicherungsunternehmen, tritt der Versicherungsschutz mit dem Einlösen des Erstbeitrages in Kraft.
Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens gilt, dass ein Schaden immer von dem Versicherungsunternehmen beglichen wird, bei welchem Sie zum Zeitpunkt des Schadens versichert waren.

