
Die Betriebsunterbrechungsversicherung tritt ein, wenn Sie als Gewerbetreibender z.B. auf Grund eines größeren Sachschadens Ihren normalen Gewerbebetrieb nicht mehr nachkommen können. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört zu den Ertragsausfallversicherungen. Versichert ist hier normalerweise die Umsatzerlöse abzüglich des Wareneinsatzes.
[ weiterlesen » ]Leider wird diese Art der Versicherung meist sehr unterschätz. Jedoch kann ein größerer Schaden von z.B. Feuer, Sturm, Überschwemmung, Einbruch oder Betriebsschäden an Maschinen und Anlagen auch zum Betriebsstillstand führen und dies hat meist schwere wirtschaftliche Folgen.
Im Schadensfall werden von der Versicherungsgesellschaft die laufenden Kosten und die entfallenden Gewinne ersetzt. Dies jedoch nur solange, wie die Haftungszeit indem Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung bieten die Gesellschaften oft in Kombination mit einer Geschäftsinhaltsversicherung an. Sie kann aber auch einzeln abgeschlossen werden.
Unterschätzen Sie nicht diese Gefahr und fordern Sie Ihren kostenlosen Vergleich an. Mit diesem erhalten Sie einen optimalen Überblick über die verschiedenen Leistungen und Prämien der Versicherer.
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