Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz. Dabei ist es unerheblich, ob der Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit. Sollte man irgendwelche außergewöhnlichen Sportarten betreiben, sollte dies vor Abschluss mit dem Berater besprochen werden.
Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz. Dabei ist es unerheblich, ob der Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit. Sollte man irgendwelche außergewöhnlichen Sportarten betreiben, sollte dies vor Abschluss mit dem Berater besprochen werden.
Festlegung der Unfall- Versicherungssumme?
Für die Festlegung der Versicherungssumme, gilt die Faustregel das mindestens das Zehnfache aller jährlich benötigten Lebensunterhaltungskosten. Sollten Sie z.B. 1000 Euro monatlich benötigen, müsste die Versicherungssumme mindesten 120.000 Euro betragen.
Die Leistungen einer Unfallversicherung?
Allgemein, können folgende Fälle mit einer Unfallversicherung abgesichert werden:
Invalidität:
Sollte es durch einen Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung kommen, so wird durch die Unfallversicherung eine einmalige Kapitalleistung erbracht. Sollte die geschädigte Person schon das Rentenalter erreicht haben, so wird eine Rentenzahlung getätigt.
Todesfall:
Sollte ein Unfall mit Todesfolge ausgehen, so wird von dem Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen gezahlt.
Krankenhaustagegeld:
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem sich der Versicherte durch einen Unfall bedingt, in voller stationärer Behandlung befindet.
Krankentagegeld:
Das vereinbarte Krankentagegeld wird für die Dauer von maximal einem Jahr gezahlt.
Sofortige Leistung bei Schwerstverletzungen:
Bei Schwerstverletzungen, kann eine Sofortleistung welche sich z.B. auf Erblindung oder Querschnittslähmung bezieht in Anspruch genommen werden.
Unfallrente:
Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird die Unfallrente erbracht und wird meist monatlich ein Leben lang bezahlt.
Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein, in der Regel bestimmt der behandelnde Arzt oder auch von der Gesellschaft beauftragte Ärzte den Invaliditätsgrad. Die Höhe der Entschädigung, richtet sich dann nach der Gliedertaxe. Hierbei haben die Unfallversicherung meist große Unterschiede. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55%. Vor Abschluss sollte man die Gliedertaxen der einzelnen Gesellschaften deshalb vergleichen.

