Kann man seine gesetzliche Krankenkasse frei wählen?
Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung hat man grundsätzlich die freie Wahl der Krankenkasse. Dies bedeutet, dass keine Krankenkasse einen Versicherten ablehnen darf, wenn er sich für eine Mitgliedschaft bewirbt. Hier besteht ein klarer Unterschied zur PKV, die bei ihren normalen Tarifen durchaus Leistungsausschlüsse und auch Ablehnungen aussprechen darf, wenn bei einem potenziellen Kunden das Versicherungsrisiko zu hoch kalkuliert werden muss.

