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Gibt es bei Vorerkrankungen Beitragszuschläge?

Im Zuge des Antrages bezüglich der Aufnahme in eine private Krankenzusatzversicherung wird in Form eines Fragebogens der Gesundheitszustand des Antragstellers erfragt. Zunächst ist der Antragsteller dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über vergangene und akute Erkrankungen zu machen.

Auch Unfälle und etwaige Zahnbehandlungen müssen wahrheitsgetreu angegeben werden. In besonderen Fällen ist der Versicherer berechtigt erhöhte Beitragssätze zu verlangen. Eine andere Alternative ist, dass bestimmte Krankheiten, sogenannte Vorerkrankungen, von der Versicherung ausgeschlossen werden. Es wird ein Beitragszuschlag vom Versicherer erhoben. Doch nicht alle Versicherungsunternehmen beurteilen die Risiken nach gleichen Maßstäben, so dass ein Vergleich von verschiedenen Angeboten auf alle Fälle sinnvoll ist.

Die zusätzlichen Tarife werden mitunter auch als Risikozuschlag bezeichnet. Die Regelung der Beachtung von Vorerkrankungen ist nur bei privaten Krankenversicherungen und privaten Krankenzusatzversicherungen üblich. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es derartige Prüfungen und entsprechende Beitragsberechnungen nicht.

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