Im Zuge des Abschlusses verschiedener Versicherungen kommt immer auch die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit auf. Viele Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden. Viele Regelungen zu diesem Thema werden durch die Bundesregierung auch von Jahr zu Jahr angepasst, so dass es sich lohnt, immer wieder aktuelle Informationen dazu einzuholen.
Die monatlichen Beiträge für die „normale“ Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) sind zu gewissen Teilen von der Steuer im Rahmen der jährlichen Steuerklärung absetzbar. Die Regelung wurde zudem für das Jahr 2010 für den Steuerzahler günstiger gestaltet. Sowohl die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer als auch die privat Versicherten können ihre Beiträge bei der jährlichen Steuerklärung geltend machen.
Mit den Beiträgen zur Krankenzusatzversicherung ist das Absetzen nicht ganz so leicht, es gibt aber Möglichkeiten steuerliches Absetzen zu vollziehen. Das Krankenhaustagegeld und das Krankengeld sind beide Leistungen, die steuerlich gesehen, zu den klassischen Vorsorgeaufwendungen zählen. Vorsorgeaufwendungen können bei der Steuererklärung in Form von Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Insofern lässt sich sagen, dass die Beiträge zur Krankenzusatzversicherung als solche nicht in der Form steuerlich absetzbar sind, wie es mit den anderen Krankenkassenbeiträgen üblich ist. Es gibt aber Mittel und Wege einzelne Posten so zu argumentieren, dass Sonderausgaben dagegen stehen, die einer steuerlichen Absetzung nicht im Wege stehen.

