Jedem gesetzlich Krankenversicherten steht das Recht zu, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Während die private Krankenversicherung nur von Freiberuflern, Selbstständigen, Beamte und Arbeitnehmer deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt abgeschlossen werden kann.
Den gesetzlich versicherten Personen steht es zu, ihren Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall den Leistungen der privaten Krankenversicherung anzugleichen, indem eine private Zusatzversicherung abgeschlossen wird. Bereits privat versicherte Personen können keine zusätzliche Krankenzusatzversicherung abschließen. Kinder und Familienangehörige müssen alle einzelne Versicherungsverträge mit der Krankenzusatzversicherung abschließen, da es keine beitragsfreie Familienregelung für Kinder oder Ehepartner gibt, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist.
Bei jedem Antragsteller werden gesonderte Tarife berechnet sind, die zu entrichten sind. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Versicherte eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Egal ob Kind oder Erwachsener, egal ob Mann oder Frau. Es gilt lediglich zu beachten, dass bei zu hohem Eintrittsalter bzw. bei bestimmten Vorerkrankungen keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird oder dass einzelne Krankheiten aus dem Vertrag ausgeschlossen bzw. nicht mitversichert werden.
Ist das Eintrittsalter zu hoch, werden die Beiträge mitunter so hoch, dass sich der Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages nicht mehr lohnt, obwohl er rein theoretisch möglich wäre. Jeder einzelne Antragsteller sucht sich die Leistungen heraus, die auf seine persönliche und gesundheitliche Lage zugeschnitten sind.

