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Was wird im Bereich der Zahnversicherung für Zahn-Implantate, Inlays und Verblendungen geleistet?

Die Leistungen aus dem Zahnbereich sind Klassiker in Bezug auf die privaten Krankenzusatzversicherungen. Der tatsächliche Umfang der Leistungen hängt mitunter vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Zahnersatz wird meist teuer und die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch feste Zuschüsse pro Leistung, welche die tatsächlichen Kosten bei Weitem nicht abdecken.

Da die festen Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen pro Fall gezahlt werden, unabhängig vom Material, welches eingesetzt wird und unabhängig von den tatsächlichen Kosten, kommt es häufig zu deutlichen Differenzen, die vom Patienten selbst zu zahlen sind. Es wird für Zahnersatz und für Inlays von gezahlt.

Zum Zahnersatz zählen folgende zahnärztlichen Leistungen: Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate. Vorbehandlungen und Nachbehandlungen gehören auch zu den erstattungsfähigen Leistungen in diesem Zusammenhang. In der Regel werden die Krankenzusatzversicherungen so abgeschlossen, dass 35% der Gesamtrechnung erstattet werden. Ältere Tarife sehen bzw. sahen vor, dass 90 % der Gesamtrechnung durch die Krankenkassen gemeinschaftlich gezahlt werden.

In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse zwischen 50 % und 65 % und den Rest zahlt die Krankenzusatzversicherung, so dass nur noch ein kleiner Restbetrag von den Patienten selbst zu tragen war. Die gesamte Erstattung darf 90 % der gesamten Rechnungssumme nicht überschreiten. Bei vielen Versicherungen sind die Leistungen innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre auf 1000 Euro begrenzt.

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