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Welche Leistungen kann ich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abdecken?

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können zahlreiche Leistungen abgedeckt werden, die über das normale Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus gehen. Insbesondere seit den Leistungskürzungen durch die Gesundheitsreform 2004 wird das Thema private Krankenversicherung zunehmend interessant.

Für die gesetzlich versicherten Personen besteht durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung die Möglichkeit die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und den Leistungen der privaten Krankenversicherung zu schließen. Populäre Leistungen in diesem Zusammenhang sind: Zahnersatz, Sehhilfen und Krankentagegeld sowie Zuschläge für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der ambulanten Behandlung, der stationären Behandlung, dem Zahnbereich und dem Krankentagegeld. Zu den ambulanten Behandlungen gehören klassischer Weise: Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmittel (z.B. orthopädische Schuhe, Hörgeräte etc.), Zuzahlungen zu Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen etc. Zu den stationären Behandlungen gehören: Ein- oder Zweibettzuschlag, Chefarztbehandlung und die freie Krankenhauswahl. Im Zahnbereich werden Differenzkosten zwischen der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und den tatsächlichen Kosten sowohl für Zahnbehandlungen als auch für Zahnersatz ganz oder teilweise übernommen, je nach Art des Vertrages.

Im Rahmen des Krankentagesgeldes werden Differenzen zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nach sechs Wochen und dem tatsächlich entfallenden Gehalt ausgeglichen. Grundsätzlich kann jeder Versicherungsnehmer entscheiden, welche Leistungen er im Rahmen seiner privaten Krankenzusatzversicherung eingebunden haben möchte und welche ihm eher als unwichtig erscheinen.

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