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Riester Rente Vergleich!

Wie läuft die Finanzierung durch den Dienstherrn?

Ein Beamter erhält für seine Krankheitskosten eine sogenannte Beihilfe von seinem Dienstherrn ausgezahlt, mit der er auch seine Krankenversicherung bestreiten muss. Diese liegt im Regelfall zwischen 50% und 80% der Krankheitskosten, wenn sich der Beamte in einer sogenannten Beamtenkrankenkasse versichert, die mit einer gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar ist. Den Rest muss man im Regelfall selbst tragen, wobei die private Krankenversicherung für Beamte nur über diesen Restbetrag abgeschlossen wird und man in der GKV als Beamter immer den Höchstsatz zahlt. Die Restkosten, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden, sind dann natürlich immer selbst zu entrichten.

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