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Kostenerstattung der privaten Krankenversicherung

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Welche Kosten trägt die private Krankenversicherung:
Bei Behandlungen im Krankenhaus werden alle anfallenden Kosten über die sogenannte Klinikcard abgerechnet. Auf dieser Karte sind alle Ihre Leistungen hinterlegt und für das Krankenhaus einsichtlich. Die anfallenden Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer ab.

Reguläre Behandlungskosten werden nach Rechnungsvorlage abgerechnet:
Bei einer Zahnarzt oder Arztbehandlung erhalten Sie im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung von Ihrem behandelnden Arzt mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrem Versicherer ein und bekommen im Anschluss diesen Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Nach dem Eingang auf Ihrem Konto, können Sie den offenen Rechnungsbetrag an Ihren Arzt überweisen.

Hohe Behandlungskosten vorab mit dem Versicherer besprechen:
Sollten Sie wissen, dass in Zukunft besonders hohe Kosten durch z.B. Medikamente anfallen, sollten Sie dies vorab schon einmal mit Ihrem Versicherer absprechen, um eine eventuelle Vorleistung zu vermeiden.

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