Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Kann wieder in die gesetzliche gewechselt werden?
Unter gewissen Vorraussetzungen ist die Rückkehr von einer private Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich möglich.
Wenn folgende Bedingungen gegeben sind, kann ein Wechsel erfolgen:
1. wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Einkommen min. 12 Monate unter die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro gesunken ist
2. wenn Sie Arbeitslos werden, sind Sie automatisch wieder in einer gesetzliche KV versichert
1. wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Einkommen min. 12 Monate unter die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro gesunken ist
2. wenn Sie Arbeitslos werden, sind Sie automatisch wieder in einer gesetzliche KV versichert
Diese Optionen gelten jedoch nur, wenn Sie nicht älter als 55 Jahre sind.
Mit diesen Einschränkungen will der Gesetzgeber verhindern, dass Sie in jungen Jahren von günstigen Beiträgen profitieren und später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

