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Wer kann in die private Krankenversicherung gehen?

Grundsätzlich kann sich jeder privat Krankenversichern. Für Angestellte gilt jedoch eine Versicherungspflichtgrenze/Beitragsbemessungsgrenze von 4012,00 € Bruttoeinkommen im Monat. Regelmäßige Sonderzahlungen des Arbeitgebers können in das Bruttoeinkommen eingerechnet werden. Seit der Gesundheitsreform gelten die Einschränkungen durch die 3-Jahres-Frist. D.h. das dieses Bruttoeinkommen über 3 Jahre nachgewiesen werden muss.

Selbständige, Freiberufler, Beamte:
Diese Berufsgruppe kann sich unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze privat versichern.

Studenten:
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Studenten privat versichern.

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