Ablaufleistung
Die Ablaufleistung ist die Auszahlungssumme einer Kapitalbildenden Lebensversicherung. Sie setzt sich aus der vom Versicherungsgeber garantierten Summe und der Überschussleistung zusammen. Das Risiko bei der zweiten Komponente ist naturgemäß hoch, gerade bei fallenden Börsenkursen können hier geringere Margen eintreten als erwarten oder gar versprochen.
Ablaufmanagement
Beim Ablaufmanagement schichtet der Versicherungsgeber automatisch oder nach Absprache und Angebotsunterbreitung an den Versicherungsnehmer die Fondsanteile um, das so genannte shifting. In der Regel erfolgt fünf Jahre vor dem Fälligkeitsdatum diese Umschichtung in risikoärmere Fondsanteile (dann Renten- oder Geldmarktfonds), um ein geringeres Schwankungsrisiko zu erhalten.
Abtretung
Tritt der Versicherungsnehmer von der Versicherungsleistung zurück, dann hat der neue Gläubiger der Versicherungsleistung Anspruch auf die Herausgabe des Versicherungsscheins. Ab dem Moment des Vertragsabschluss hat der neue Versicherte alle Rechte an der Versicherung, sofern vertraglich nicht anders geregelt.
Ärztliches Zeugnis zum Erlass der Wartezeiten
Durch die Vorlage eines Ärztlichen Zeugnis kann ein neuer Versicherungsnehmer die im Vertrag angegebenen Wartezeiten verkürzen. Sofern der Arzt den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers begutachtet und das entsprechende Formular, das oftmals von Versicherungen bereitgestellt wird ausgefüllt hat, ist eine Verkürzung der vertraglich festgelegten Wartezeit möglich.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Die allgemeine Krankenhausleistungen umfassen alle medizinisch notwendigen Behandlungen und andere Leistungen des Krankenhauses, die für die jeweilige Erkrankung des Patienten notwendig sind. Dazu können auch vom Krankenhaus in Anspruch genommene Leistungen Dritter zählen, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann.
Altersrente für langjährig Versicherte
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Erwerb der Altersrente für langjährig Versicherte. Einmal, wenn der Versicherungsnehmer das 63. Lebensjahr vollendet hat und zum anderen, wenn der Versicherungsnehmer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Auf die Wartezeit sind sämtliche rentenrelevanten Lebensabschnitte anzurechnen, also z.B. auch Kindererziehungszeiten.
Altersrente – gesetzlich
Die gesetzliche Altersrente tritt in Deutschland in der Regel mit Vollendung des 65.Lebensjahres in Kraft. Die Höhe der Rente richtet sich zum einen nach der Höhe der eingezahlten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), sowie der Länge der Einzahlung. Bei früherer Inanspruchnahme müssen lebenslange Abschläge in Kauf genommen werden.
Altersrente – privat
Eine private Altersrente tritt in Kraft, wenn der vertraglich vereinbarte Fälligkeitstermin erreicht wird. Die Zahlung erfolgt dann bis zum Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers. Die Beiträge können – zum Beispiel bei der so genannten Riester Rente - durch staatliche Zuschüsse aufgestockt werden.
Altersrückstellung in der PKV
Da die Beitragshöhe für die PKV aufgrund eines höheren Alters nicht erhöht werden darf, kalkulieren die Versicherungen die steigenden Kosten bei einem höheren Alter in ihren Monatsbeitrag ein. Somit geht ein gewisser Beitragsteil von jüngeren Versicherten in eine verzinste Ansparung.
Altersvermögensgesetz
Das Altersvermögensgesetz wurde im Mai 2001 verabschiedet und bildet u.a. die Grundlage für die so genannte Riester Rente, die dem Versicherten ab 2002 staatliche Zuschüsse bei Abschluss einer privaten oder betriebliche Altersvorsorge gewährt.
Anfechtung
Der Versicherungsgeber darf den Vertrag anfechten, wenn sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer arglistig die vorvertraglich festgelegten Risikotatbestände verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat. In diesem Fall ist der Vertrag von Anfang an nichtig. Bereits gezahlten Prämien verbleiben bei der Versicherung.
Annahmefrist
Die Annahmefrist ist im Antragsformular bzw. den Allgemeinen Vertragsbedingungen angegeben. In dieser Zeit besteht für den Versicherer die Möglichkeit einer Risikoprüfung,
Annahme des Vertrages
Der Versicherungsgeber hat nach Antragstellung durch den potentiellen Versicherungsnehmer die Möglichkeit der Prüfung, diese ist an gewisse Fristen gebunden. Erst bei der Annahme des Vertrages durch den Versicherungsgeber ist dieser wirksam. Der Versicherungsnehmer erhält eine Annahmebestätigung. Allerdings gilt auch die Zustellung der Versicherungsurkunde als Bestätigung.
Anpassungsversicherung
Die Leistungen der Versicherungen werden ebenso wie die Beiträge in regelmäßigen Abständen erhöht, der Maßstab ist die Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ein fester Prozentsatz oder die versicherte Leistung. Jede dynamische Anpassung wird wie ein neuer Vertrag behandelt, allerdings ohne neue Gesundheitsprüfung.
Ausbildungsversicherung
In der Regel schließt ein oder schließen beide Elternteile eine Ausbildungsversicherung zugunsten eines Kindes ab. Stirb der Beitragszahler so wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt, stirb hingegen der Begünstigte so kann die Versicherung auf eine andere Person umgeschrieben werden.
Auslandsaufenthalte - Leistungen Krankenzusatzversicherung
In der Regel gehören zu den Versicherungsleistungen die Erstattung von Arztkosten, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel, sowie die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt. Meistens werden auch Kosten für Röntgenaufnahmen übernommen. Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfachster Ausführung gehören in der Regel zum Katalog.
Ausschlussklausel
Bestimmte Risikofälle sind von der Versicherung ausgeschlossen. Zusätzlich kann der Versicherer weitere Ausschlüsse vereinbaren. Ausschlusskriterien sind zum Beispiel Selbstmord oder die bewusste Herbeiführung einer Berufsunfähigkeit.


