Abtretung
Tritt der Versicherungsnehmer von der Versicherungsleistung zurück, dann hat der neue Gläubiger der Versicherungsleistung Anspruch auf die Herausgabe des Versicherungsscheins. Ab dem Moment des Vertragsabschluss hat der neue Versicherte alle Rechte an der Versicherung, sofern vertraglich nicht anders geregelt.

