Ärztliches Zeugnis zum Erlass der Wartezeiten
Durch die Vorlage eines Ärztlichen Zeugnis kann ein neuer Versicherungsnehmer die im Vertrag angegebenen Wartezeiten verkürzen. Sofern der Arzt den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers begutachtet und das entsprechende Formular, das oftmals von Versicherungen bereitgestellt wird ausgefüllt hat, ist eine Verkürzung der vertraglich festgelegten Wartezeit möglich.

