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Altersrente für langjährig Versicherte

Es gibt zwei Möglichkeiten für den Erwerb der Altersrente für langjährig Versicherte. Einmal, wenn der Versicherungsnehmer das 63. Lebensjahr vollendet hat und zum anderen, wenn der Versicherungsnehmer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Auf die Wartezeit sind sämtliche rentenrelevanten Lebensabschnitte anzurechnen, also z.B. auch Kindererziehungszeiten.

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