Annahme des Vertrages
Der Versicherungsgeber hat nach Antragstellung durch den potentiellen Versicherungsnehmer die Möglichkeit der Prüfung, diese ist an gewisse Fristen gebunden. Erst bei der Annahme des Vertrages durch den Versicherungsgeber ist dieser wirksam. Der Versicherungsnehmer erhält eine Annahmebestätigung. Allerdings gilt auch die Zustellung der Versicherungsurkunde als Bestätigung.

