Anpassungsversicherung
Die Leistungen der Versicherungen werden ebenso wie die Beiträge in regelmäßigen Abständen erhöht, der Maßstab ist die Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ein fester Prozentsatz oder die versicherte Leistung. Jede dynamische Anpassung wird wie ein neuer Vertrag behandelt, allerdings ohne neue Gesundheitsprüfung.

