Ausbildungsversicherung
In der Regel schließt ein oder schließen beide Elternteile eine Ausbildungsversicherung zugunsten eines Kindes ab. Stirb der Beitragszahler so wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt, stirb hingegen der Begünstigte so kann die Versicherung auf eine andere Person umgeschrieben werden.

