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Versicherungslexikon

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Beginn des Versicherungsschutzes

Das Datum der Vertragsbeginns ist auf dem Versicherungsschein angegeben. Mit dem Beginn des Versicherungsschutzes hat der Versicherer die Pflicht die Leistungen im Eintrittsfall zu zahlen.

Beitrag

Der Beitrag ist die Summe, die der Versicherungsnehmer in regelmäßigen Abständen oder als so genannte Einmalzahlung an den Versicherungsgeber zur Aufrechterhaltung bzw. zum Erwerb des Versicherungsschutzes zahlt.

Beitragsanpassung in der PKV

Beitragsanpassungen sind notwendig, wenn die Preisdynamik für medizinische Leistungen über der allgemeinen Preisdynamik (Inflation) liegt. Die höheren Kosten mit steigendem Alter werden vom Versicherungsgeber bereits einkalkuliert, dies durch die Preisdynamik entstehenden Zusatzkosten können jedoch nicht kalkuliert werden.

Beitragsfreistellung

Der Versicherungsnehmer kann auf Antrag bei der Versicherung seine Beiträge einstellen. Die zu erwartenden Leistungen werden entsprechend dem Ausfall an Beiträgen angepasst, dass heißt verringert. Sollte der Versicherungsnehmer innerhalb von einem Jahr wieder Beiträge zahlen, so ist dies ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

Beitragsverrechnung

Bei der Beitragsverrechnung hat der Versicherte die Möglichkeit seine Beiträge zur Lebensversicherung zu senken. Diese werden mit den bereits erzielten Überschüssen aus der Kapitalanlage verrechnet. Der Todesfallschutz besteht hierbei weiter.

Beitragszahler

Der Beitragszahler ist die Person, die die von der Versicherung erhobenen Beiträge bezahlt. Sofern der Beitragszahler nicht mit dem Versicherungsnehmer übereinstimmt, so der Beitragszahler keine Rechte am Versicherungsschutz, allerdings auch nicht die Pflicht weiterhin für die Beiträge aufzukommen.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung BUZ

Eine Berufsunfähigkeitversicherung kann zusammen mit einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Die Höhe der Versicherungssumme im Falle der Berufsunfähigkeit kann sich sowohl nach der Versicherungshöhe der Lebensversicherung als auch nach dem Arbeitseinkommen richten.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflicht sollte man als Selbstständiger im Dienstleistungs- und Beratungsbereich immer haben, da diese Sie vor Ansprüchen von Dritten welche durch Ihre Arbeit entstanden sind schützt.

Betriebliche Altersversorgung:

Bei der betrieblichen Altersversorgung ist es in Klein- und Mittelbetrieben üblich, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Lebensversicherung, die er für seine Mitarbeiter abschließt, direkt an der Versicherungsgeber bezahlt. Der Mitarbeiter bzw. seine Angehörigen erhalten im Versicherungsfall die Versicherungssumme. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicheurng leistet wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb durch größere Sachschäden wie z.B. Sturm, Feuer, Hagel usw. nicht mehr durchführen können. In diesem Fall zahlt die Versicherung die laufenden Kosten und die ausfallenden Gewinne.

Bezugsberechtigte Person

Der Versicherungsnehmer bestimmt bei Vertragsabschluss die bezugsberechtigte Person, dieses kann der Versicherungsnehmer sein, aber auch jemand anderes. Die bezugsberechtigte Person erhält im Falle des Versicherungsfalles die Versicherungssumme.

Brillen und Kontaktlinsen, Erstattung in der PKV

Die Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen handhaben die PKV sehr unterschiedlich. Die Höhe der Zuschüsse zum Brillengestell variieren, ebenso wie die Möglichkeit der Erstattung der Kosten von Kontaktlinsen. Überall bestehen allerdings Beschränkungen hinsichtlich der Erstattungshöhe und der Erstattungshäufigkeit.

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