Beitragsfreistellung
Der Versicherungsnehmer kann auf Antrag bei der Versicherung seine Beiträge einstellen. Die zu erwartenden Leistungen werden entsprechend dem Ausfall an Beiträgen angepasst, dass heißt verringert. Sollte der Versicherungsnehmer innerhalb von einem Jahr wieder Beiträge zahlen, so ist dies ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

