Betriebliche Altersversorgung:
Bei der betrieblichen Altersversorgung ist es in Klein- und Mittelbetrieben üblich, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Lebensversicherung, die er für seine Mitarbeiter abschließt, direkt an der Versicherungsgeber bezahlt. Der Mitarbeiter bzw. seine Angehörigen erhalten im Versicherungsfall die Versicherungssumme. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

