Datenschutz
Die Daten, die der Versicherungsnehmer dem Versicherer zur Speicherung überträgt dürfen nur zweckgebunden, dass heißt zur Abwicklung der Versicherung, verwendet werden. Darauf weisen die Versicherungsgeber in den Verträgen ebenso hin, wie auf die Tatsache, dass die Mitarbeiter, die mit vertraulichen Daten in Verbindung kommen, der Schweigepflicht unterliegen.

