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Endalter

Das Endalter bezeichnet das Alter des Versicherungsnehmer mit dem er das reguläre Vertragsende erreicht, bei Kapitalbildenden Lebensversicherungen in der Regel zwischen dem 60. und 65.Lebensjahr. Teilweise wird die Möglichkeit eines flexiblen Renteneintritts geboten. Sinkt das vertraglich festgelegte Endalter auf Wunsch des Versicherungsnehmers, so sinken auch die Leistungen.

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