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Ersatz-Krankenhaustagegeld statt Wahlleistungen

Viele Versicherungsgeber erstatten dem Versicherten ein Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn diesem zwar ein Krankenhausaufenthalt zugestanden hätte, er aber freiwillig auf die stationäre Unterbringung (vollständig oder teilweise) verzichtet und somit Kosten für die Versicherungsgesellschaft einspart. Ein Teil dieser Kosteneinsparung wird dem Versicherungsnehmer erstattet.

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