Erstattungsanspruch PKV-Versicherter
Ein PKV-Versicherter bekommt eine Rechnung über eine ärztliche Behandlung, die den Richtlinien der PKV entsprechen muss. Das Original der Rechnung reicht der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft weiter, welche die Kosten für die Behandlung an den Versicherten erstattet, welcher eigenverantwortlich die Arztrechnung zu begleichen hat.

