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Versicherungslexikon

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Gebührenordnung, Regulierung über den Höchstsatz

Alle ärztlichen Leistungen müssen nach einer bestimmten Gebührenordnung abgerechnet werden, darin sind Leistungen mit dem entsprechenden Preis verzeichnet. Der Arzt kann bei einem PKV -Versicherten diesen Preis mit einem Faktor (bei persönlich-ärztlichen Leistungen) von bis zu 2,3 multiplizieren, je nach Schwere der Behandlung. Größe Faktoren müssten schriftlich begründet werden.

Gesundheitsprüfung

Der Versicherungsgeber kann den vom Versicherungsnehmer im Antrag angegebenen Gesundheitszustand überprüfen. Es kann auch zu einer ärztlichen Überprüfung kommen.

Gewinnbeteiligung

Alle Versicherungsnehmer einer Kapitalbildenden Lebensversicherung einer Versicherungsgesellschaft sind an deren Gewinnen insofern beteiligt, dass in der Regel 90% der Überschüsse den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zufließen. Entsprechend einem Schlüssel wird so jeder Versicherte beteiligt.

GKV-Beiträge freiwillig versicherter Selbständiger

Für hauptberufliche Selbständige, die sich bei einer GKV freiwillig selber versichern wollen, gilt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze . Dieser Betrag kann bei dem Nachweis, dass weniger Einnahmen erzielt werden auf 1/40 abgesenkt werden.

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Immobilienbesitzer haben. Sie dient dazu Ihr Gebäude vor Risiken wie z.B. Sturm, Feuer und Hagel zu schützen. Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier.

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