Gebührenordnung, Regulierung über den Höchstsatz
Alle ärztlichen Leistungen müssen nach einer bestimmten Gebührenordnung abgerechnet werden, darin sind Leistungen mit dem entsprechenden Preis verzeichnet. Der Arzt kann bei einem PKV -Versicherten diesen Preis mit einem Faktor (bei persönlich-ärztlichen Leistungen) von bis zu 2,3 multiplizieren, je nach Schwere der Behandlung. Größe Faktoren müssten schriftlich begründet werden.

