Gewinnbeteiligung
Alle Versicherungsnehmer einer Kapitalbildenden Lebensversicherung einer Versicherungsgesellschaft sind an deren Gewinnen insofern beteiligt, dass in der Regel 90% der Überschüsse den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zufließen. Entsprechend einem Schlüssel wird so jeder Versicherte beteiligt.

