GKV-Beiträge freiwillig versicherter Selbständiger
Für hauptberufliche Selbständige, die sich bei einer GKV freiwillig selber versichern wollen, gilt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze . Dieser Betrag kann bei dem Nachweis, dass weniger Einnahmen erzielt werden auf 1/40 abgesenkt werden.

