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GKV-Beiträge freiwillig versicherter Selbständiger

Für hauptberufliche Selbständige, die sich bei einer GKV freiwillig selber versichern wollen, gilt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze . Dieser Betrag kann bei dem Nachweis, dass weniger Einnahmen erzielt werden auf 1/40 abgesenkt werden.

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