Heil- u. Kostenplan für Zahntarife der PKV
Der Heil- und Kostenplan ist nichts anderes als ein Kostenvoranschlag, den der Versicherte vor der Inanspruchnahme einer größeren zahnärztlichen Behandlung bei seiner Versicherungsgesellschaft einreichen sollte. Ist der Heil- und Kostenplan nicht oder verspätet eingereicht worden, so kann der Versicherungsgeber Erstattungen kürzen.

