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Heil- u. Kostenplan für Zahntarife der PKV

Der Heil- und Kostenplan ist nichts anderes als ein Kostenvoranschlag, den der Versicherte vor der Inanspruchnahme einer größeren zahnärztlichen Behandlung bei seiner Versicherungsgesellschaft einreichen sollte. Ist der Heil- und Kostenplan nicht oder verspätet eingereicht worden, so kann der Versicherungsgeber Erstattungen kürzen.

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