Beraterverzeichnis

Sie sind hier: Startseite

Riester Rente Vergleich!
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV:

Seit den 1970er Jahren liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 75% der Höhe der jährlich neu festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn ein Arbeitnehmer weniger als diesen Betrag verdient, so ist er in der GKV pflichtversichert.

Callback-Service Newsletter

Benutzeranmeldung

PKV Banner

Easyfinanz24

Bleiben Sie aktuell informiert!