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Kostenübernahmeerklärung durch die PKV

Vor der Inanspruchnahme von größeren Leistungen, besonders im zahnmedizinischen Bereich, ist es sinnvoll (und zum Teil von den Versicherungsgesellschaften vorgeschrieben) eine Kostenübernahmeerklärung einzuholen. Die Versicherungsgesellschaft erklärt darin gegenüber dem Versicherten, dass die Kosten für eine bestimmte Behandlung übernommen werden.

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