Kündigung
Der Versicherte kann mit Frist von mindestens einem Monat zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres seine Versicherung kündigen. Im Falle von vereinbarten Ratenzahlungen ist sogar eine Kündigung während des laufenden Versicherungsjahres möglich. Bei einer vorzeitigen Kündigung wird dem Versicherungsnehmer der Rückkaufwert erstattet.

