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Kündigungsfrist in der GKV

Freiwillig GKV-Versicherte können jederzeit ihre Mitgliedschaft in der GKV kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Wirksam wird diese spätestens zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung. Um Probleme zu vermeiden, sollte eine Kündigung erst dann erfolgen, wenn die Aufnahmebescheinigung der PKV vorliegt.

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