Mahnverfahren
Im Falle der Nicht-Zahlung von Beiträge oder einer Nicht-Deckung des Kontos, für das eine Einzugsermächtigung ausgestellt wurde, kann das Versicherungsunternehmen ein Mahnverfahren einleiten. Der Versicherte verliert im Falle der Nicht-Begleichung der Beiträge seinen Versicherungsschutz.
Mitversicherte Person
Die mitversicherte Person wird vom Versicherungsnehmer freiwillig mitversichert. Im Falle, dass dieser Person etwas zustößt sind vertragliche Leistungen fällig.


