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Mahnverfahren

Im Falle der Nicht-Zahlung von Beiträge oder einer Nicht-Deckung des Kontos, für das eine Einzugsermächtigung ausgestellt wurde, kann das Versicherungsunternehmen ein Mahnverfahren einleiten. Der Versicherte verliert im Falle der Nicht-Begleichung der Beiträge seinen Versicherungsschutz.

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