Nachmeldepflicht
In der Phase zwischen Antragsstellung und Zustellung des Versicherungsscheines besteht die so genannte Nachmeldepflicht. Veränderungen des Gesundheitszustandes, wie auch eine etwaige Schwangerschaft oder Veränderung des Gebisszustandes, müssen in dieser Zeitspanne sofort gemeldet werden.
Nachversicherungsgarantie
Weil Kapitallebensversicherungen in der Regel mit einer dynamischen Erhöhung der Leistungen, aber auch der Beiträge, abgeschlossen werden, wird dem Versicherungsnehmer jährlich die Möglichkeit geboten, seine Beiträge zu erhöhen, um seine Leistungen im Versicherungsfall zu erhöhen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht nötig.


