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Nachmeldepflicht

In der Phase zwischen Antragsstellung und Zustellung des Versicherungsscheines besteht die so genannte Nachmeldepflicht. Veränderungen des Gesundheitszustandes, wie auch eine etwaige Schwangerschaft oder Veränderung des Gebisszustandes, müssen in dieser Zeitspanne sofort gemeldet werden.

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