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Pflegepflichtversicherung – Pflegestufen

Die 1994 eingeführte Pflegeversicherung unterscheidet zwischen drei Pflegestufen, die sich nach der Zeit bemessen, die ein pflegebedürftiger Zeit täglich (also regelmäßig) Hilfe benötigt. Nach der Einteilung der Pflegestufen richtet sich auch die Höhe des Pflegegeldes. Die Pflegestufen unterscheiden zwischen erheblich pflegebedürftig, schwer pflegebedürftig und Schwerstpflegebedürftig.

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