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Pflichtversicherung in der GKV

Entscheidend für die Frage, ob jemand zum Kreis der Pflichtversicherten gehört ist das Gesamtjahreseinkommen, hierzu zählen auch Sonder- oder Einmalzahlungen. Sonderzahlungen sind zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Pflichtversicherte sind bei der GKV versichert, zusätzliche private Versicherungen können abgeschlossen werden.

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