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Policendarlehen

Wenn ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung beleiht, so nennt man dies ein Policedarlehen. Versicherungsscheine können bis zur Höhe ihres jeweiligen und aktuellen Rückkaufwertes beliehen werden, wobei sich der Darlehenszins am regulären Zinsmarkt orientiert. Im Schadensfall wird das Darlehen mit dem auszuzahlenden Vertrag verrechnet.

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