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Rückkaufswert

Grundsätzlich gilt, dass eine Kapitalbildende Lebensversicherung vom Versicherungsgeber zurückgekauft werden muss. Der Preis hierfür ist der Rückkaufswert, welcher sich nach den bisher eingezahlten Beiträgen des Versicherten bemisst. Von diesem Beiträgen werden sowohl Verwaltungskosten, als auch der Teil der Summe abgezogen, der für einen eventuellen Todesfall einkalkuliert wurde.

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