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Stundung

Stundung bedeutet im Versicherungswesen genau wie in anderen Wirtschaftsbereichen einen Zahlungsaufschub. Hierbei bleibt die volle Versicherungsleistung bestehen. Möglich ist eine solche Stundung nur, wenn der Rückkaufswert der Versicherung einen entsprechenden Wert darstellt.

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