Überschussbeteiligung
Das Versicherungsunternehmen soll –nach strengen gesetzlichen Maßstäben- mit den Beiträgen der Versicherten Überschüsse am Kapitalmarkt erwirtschaften. Diese Überschüsse werden den Versicherten über verschiedene Modelle zurückerstattet oder mit Beiträgen verrechnet. Weniger Todesfälle als in der Kalkulation angenommen oder eine gute Rentabilität der Anlageformen führen zu höheren Überschussbeteiligungen.

